Ende des Jahres 2023 waren 258.109 Menschen im Alter zwischen 15 und 40 Jahren pflegebedürftig. Diese Zahl, die das Statistische Bundesamt veröffentlichte, rüttelt auf. Sie verdeutlicht, dass es nie zu früh sein kann, um sich mit dem Thema „Pflegevorsorge“ auseinanderzusetzen.
Möglichkeiten dazu bieten sich durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Ebenso hilft es nahestehenden Menschen, wenn eine Versorgungsvollmacht vorliegt.
Rechtliche Absicherung als Teil der Pflegevorsorge
Um sich im Rahmen der Pflegevorsorge rechtlich abzusichern, empfehlen sich diese Dokumente:
- Vorsorgevollmacht: Der Partner, die Kinder oder ein guter Freund – enge Vertraute entscheiden im Ernstfall in rechtlichen und finanziellen Fragen. Können Betroffene ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, springt ein Bevollmächtigter ein. Das ist nicht zwangsläufig ein naher Angehöriger; deshalb braucht er eine Vorsorgevollmacht.
- Patientenverfügung: Vielen Patienten fällt der Gedanke schwer, dass andere im Ernstfall entscheiden, ob und wie es weitergeht. Deshalb halten sie in ihrer Patientenverfügung detailliert fest, in welchen Situationen sie keine Maßnahmen zur Wiederbelebung wünschen oder dass sie auf gar keinen Fall künstlich ernährt werden möchten. Wer eine Schmerz- und Symptombehandlung oder eine Bluttransfusion ablehnt, kann auch das in einem schriftlichen Dokument festhalten. Um nicht voreilig zu entscheiden, ist es ratsam, sich vorab bei einem Arzt über die Konsequenz zu informieren und die Entscheidung regelmäßig zu überdenken.
- Betreuungsverfügung: Pflegebedürftige, die nicht mehr selbst entscheiden können, weist das Gericht einen Betreuer zu, der ihre Rechtsgeschäfte übernimmt. Wer das nicht möchte, schlägt in seiner Betreuungsverfügung selbst eine vertrauenswürdige Person vor. Das Betreuungsgericht prüft dann, ob sie sich eignet.
Finanzielle Absicherung
Stellen Pflegebedürftige bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen, stellen viele ernüchtert fest, dass die jahrzehntelangen Beiträge nicht ausreichen, um die Kosten der häuslichen Pflege zu decken. Der Zuschuss hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Um diesen zu bestimmen, beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter des Medizinischen Dienstes.
Für weitere Kosten kommen Pflegebedürftige selbst auf. Ausgenommen davon sind technische Pflegehilfsmittel (Notrufklingel, Pflegebett und Duschhocker) sowie Verbrauchsgüter (Handschuhe, Desinfektionsmittel und Betteinlagen). Diese gewährt die Kasse auf Antrag.
Ein Aufenthalt im Pflegeheim ist mit höheren Ausgaben verbunden. Die Pflegekasse übernimmt nur einen (kleinen) Teil. Es bleibt ein hoher Eigenanteil. Können Pflegebedürftige die Kosten nicht stemmen, müssen Angehörige oder der Sozialhilfeträger einspringen. Wer Sozialhilfe beantragt, hat jedoch keine Handhabe mehr darüber, in welcher Einrichtung er untergebracht wird. Zudem wirft die Behörde einen Blick auf das Vermögen des Antragstellers.
Pflegezusatzversicherungen zur finanziellen Vorsorge
Sinnvolle Ergänzungen zur Pflegevorsorge sind Zusatzversicherungen:
- Die Pflegekostenversicherung übernimmt den Eigenanteil des Versicherten, vorausgesetzt die Leistungen wurden bei Vertragsschluss in der Police festgehalten.
- Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung sichert pflegebedürftigen Senioren ein tägliches Pflegetagegeld zu. Die Auszahlung erfolgt monatlich.
- Die Pflegerentenversicherung ist eine Kapitalanlage, bei der die Gewinne und der Pflegegrad über die Höhe der Pflegerente entscheiden. Garantiert ist nur eine Mindestpflegerente in Form einer Einmalzahlung oder monatlichen Überweisungen.
Rücklagen tragen zur finanziellen Absicherung bei. Allerdings kommen schon beim Pflegegrad 3 Kosten in Höhe von mehr als 20.000 Euro im Jahr auf Betroffene zu. Wer sich für mehrere Jahre absichern möchte, muss tief in die Tasche greifen. Zudem steigt der Pflegeaufwand mit der Zeit, sodass die Ausgaben kaum überschaubar sind.
Tipp: Eine kostengünstige Alternative zur stationären Pflege sind polnische Pflegekräfte mit einer 24-Stunden-Betreuung. Die erfahrenen und kompetenten Fachkräfte pflegen Betroffene im häuslichen Umfeld und schenken ihnen die Aufmerksamkeit, die sie verdienen. |
Das Vermögen schützen
Da die Pflegekasse nur einen Bruchteil der Kosten für den Platz im Pflege- und Altenheim übernimmt, kommen Pflegebedürftige mit ihren Einkünften für den Rest auf. Reichen Rente, Miet- und Kapitaleinkünfte nicht aus, müssen sie auf ihre Rücklagen und ihr Vermögen zurückgreifen. Lediglich 10.000 Euro dürfen sie behalten.
Wer Wohneigentum besitzt, sollte besonders vorsichtig sein. Solange der Ehepartner das Haus oder die Eigentumswohnung bewohnt, kann die Immobilie unter das Schonvermögen fallen. Steht sie leer oder wohnen die Kinder darin, droht der Verkauf. Aus dem Erlös finanzieren sie die Kosten für den Heimplatz.
Um das zu verhindern, sollten Eltern ihr Vermögen frühzeitig verschenken. Springt das Sozialamt ein, um den Pflegeheimplatz zu finanzieren, kann es den Geldwert bis zu 10 Jahre zurückfordern. Eine private Pflegezusatzversicherung mit Vermögensschutz verhindert, dass die Pflege das Erbe verschlingt. Die lebenslange Pflegevorsorge dient dazu, sich selbst und Angehörige abzusichern.
Praktische Tipps zur Pflegevorsorge
Früh beginnen: Wer bereits in jungen Jahren vorsorgt, profitiert von niedrigeren Beiträgen in der Zusatzpflegeversicherung. Daraus ergeben sich später höhere Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Rücklagen können Engpässe abfedern. Daher sollte man rechtzeitig ein Sparkonto fürs Alter anlegen.
Unterlagen ausfüllen: Wer die notwendigen Vollmachten und Verfügungen bereithält, kann sich sicher sein, dass Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte in ihrem Sinn handeln. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Ratsam ist es, die Unterlagen im Abstand von zwei Jahren auf Aktualität zu überprüfen. Über die Jahre können sich Bezugspersonen und Ansichten zu lebenserhaltenden Maßnahmen ändern.
Regelmäßige Überprüfung: Erhöht sich der Pflegeaufwand mit der Zeit, empfiehlt es sich eine Höherstufung zu beantragen. Bei einem höheren Pflegegrad steigen die Zuschüsse zu den Pflegekosten. Dadurch verringert sich der Eigenanteil.
Beratung in Anspruch nehmen: Ambulante Pflegedienste, Pflegekassen und Wohlfahrtsverbände beraten kostenfrei zur Pflegevorsorge. Caritas, Sozialverbände und Vorsorgeanwälte helfen bei Fragen rund um Verfügungen und Vollmachten.
Fazit: Frühzeitig für später vorsorgen
Wer bezahlt die Kosten im Pflegefall? Auf wen kann ich mich verlassen, wenn ich nicht mehr in Lage bin, selbst zu entscheiden? Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich ins Pflegeheim muss? Wer sich schon früh mit dem Thema „Pflegevorsorge“ auseinandersetzt, entlastet Angehörige im Ernstfall und kann sich sicher sein, dass seine Interessen gewahrt werden.