Alternativen zum Pflegeheim – welche gibt es?

Es gibt Alternativen zu einer Unterbringung im Pflegeheim. Foto: © Seventyfour / stock adobe

Die Aussicht auf die Unterbringung in einem Pflegeheim ist für viele Pflegebedürftige ein Albtraum. Sie befürchten den Verlust ihrer Selbstbestimmtheit. Es hat etwas Endgültiges und es besteht die Angst, nur noch auf den Tod warten zu können. Doch nicht immer ist eine vollstationäre Unterbringung der letzte Ausweg. Es gibt Alternativen zum Pflegeheim.

Wann ist ein Pflegeheim notwendig – und wann nicht?

Der Gedanke, den Senior in ein Pflegeheim einzuweisen, ist oft eine Folge der Überforderung der Angehörigen mit der Pflege des Bedürftigen. Kann sich dieser nicht mehr selbst waschen, den Haushalt nicht mehr führen und nicht für sich kochen, ist der Pflegebedürftige auf fremde Hilfe angewiesen.

Ursache für die Pflegebedürftigkeit sind häufig Demenzerkrankungen, starke körperliche Einschränkungen oder andere schwere Erkrankungen.

Braucht der Senior ständige Überwachung und medizinische Versorgung, ist eine stationäre Vollverpflegung in einem Pflegeheim angebracht. Das Personal ist fachkundig und entlastet die Angehörigen in einem größeren Ausmaß als es bei der häuslichen Pflege möglich ist.

Ist der Senior mit dem Pflegegrad 1 nur leicht eingeschränkt und braucht nur wenig Hilfe, ist keine stationäre Pflege notwendig. Bei ihm reicht eine ambulante Unterstützung oder die Hilfe von Angehörigen.

Bei Pflegegrad 2 und 3 kann abhängig vom Zustand des Patienten ein Pflegeheim Sinn ergeben, sobald die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Pflegegrad vier und fünf sind Kriterien, die eine vollstationäre Unterbringung begründen.

Häusliche Pflege als Alternative

Sind Senioren geistig oder körperlich eingeschränkt, brauchen Sie Unterstützung. Jedoch ist nicht immer gleich die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig. Hilfe erhalten Sie durch einen mobilen Pflegedienst, der mit seinen Dienstleistungen eine häusliche Pflege ermöglicht.

Die professionellen Mitarbeiter kommen in regelmäßigen Abständen zu den Patienten nach Hause. Dort helfen sie den Senioren und anderen eingeschränkten Personen, bei der Hausarbeit und bei der Körperpflege.

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Die ambulante Pflege hat gegenüber der stationären Vollzeitpflege Vorteile: Die Patienten bleiben in ihrer gewohnten Umgebung, in der sie sich wohlfühlen und ihre Selbstständigkeit behalten. Der ambulante Pflegedienst entlastet die Angehörigen bei der Pflege, was verhindert, dass diese selbst durch Überlastung krank werden. Die Zeiten, wann die Pflegekräfte vorbei kommen und in welchem Umfang sie unterstützen, sind flexibel zu vereinbaren.

Zudem ist die Entscheidung für oder gegen eine stationäre Unterbringung auch eine Kostenfrage. Die ambulante Pflege vermeidet hohe Kosten für ein Pflegeheim.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen ist für ältere Menschen gedacht, die weitgehend selbstständig sind und noch keine oder geringfügige Hilfe bei den alltäglichen Aufgaben benötigen. Sie leben ganz normal in ihren eigenen – jedoch barrierefreien und seniorengerechten – Wohnungen mit eigenen Möbeln.

Jedoch können sie bei Bedarf Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören die Unterstützung im Haushalt, pflegerische Maßnahmen und ein Hausnotruf. Zudem bietet diese Art des Wohnens den Vorteil sozialer Kontakte und der Sicherheit, dass im Notfall schnelle Hilfe zur Stelle ist.

Senioren-Wohngemeinschaften (Pflege-WGs)

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause nicht betreut werden können oder es nicht wollen, müssen nicht zwingend in ein Pflegeheim. Eine Alternative dazu ist eine Pflege-WG oder ein sogenannter Mehrgenerationenhaushalt. In dieser bzw. diesem haben Bewohner eine barrierefreie kleine Wohnung oder ein Zimmer.

Mehrmals täglich kommt qualifiziertes Pflegepersonal vorbei oder es befindet sich dauerhaft eine Pflegekraft in der WG. Eine besondere Art der Senioren-Wohngemeinschaft ist die Demenz-WG mit sechs bis zwölf Bewohnern. Die Demenzkranken erledigen, so weit es ihnen möglich ist, die Alltagsaufgaben selbst.

24-Stunden-Betreuung zu Hause

Eine Betreuungskraft für die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist eine Alternative zur vollstationären Pflege in einem Pflegeheim. Sie kümmert sich persönlich, liebevoll und kompetent um die pflegebedürftige Person.

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Mit der 24-Stunden-Betreuung bleibt der Patient selbstbestimmt. Zudem führt die persönliche Betreuung zu mehr seelischem Wohlbefinden und zu einem erhöhten Gefühl der Geborgenheit. Die Pflegekraft unterstützt individuell – so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Sie begleitet die pflegebedürftige Person im Alltag und bei den häuslichen Arbeiten.

Kurzzeitpflege und Tagespflege

Die Tagespflege wird von älteren Menschen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber arbeiten. Die Pflegebedürftigen halten sich tagsüber in der Pflegeeinrichtung auf und kehren abends nach Hause zurück.

In der teilstationären Betreuungseinrichtung werden die Senioren professionell betreut und mit einem kurzweiligen Tagesprogramm unterhalten. Bei Bedarf bekommen pflegebedürftige Senioren Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen. Die Tagespflege unterstützt soziale Kontakte und bietet Demenzkranken eine sichere Umgebung mit angemessener Betreuung.

Die Kurzzeitpflege unterscheidet sich von der Tagespflege, denn die Pflegebedürftigen halten sich nicht nur tagsüber, sondern auch abends und nachts in der Pflegeeinrichtung auf. Diese vollstationäre Pflegeleistung ist ein Angebot für Angehörige, die eine Auszeit benötigen oder die selbst erkrankt sind. Sie kann ab dem Pflegegrad 2 für 14 Tage in Anspruch genommen werden. Das Angebot umfasst alle Pflegeleistungen, einschließlich der medizinischen Betreuung.

Die Kurzzeitpflege eignet sich auch als Übergangsphase nach einem Krankenhausaufenthalt. In der vollstationären Pflegeeinrichtung kann sich der Senior erholen und sich auf die Rückkehr in den Alltag langsam vorbereiten.

Finanzierung und Unterstützung

Bei der Finanzierung der Pflege hilft die Pflegeversicherung. Sie übernimmt einen Teil der Leistungen – gleich, ob die Pflege zu Hause erfolgt oder in einem Pflegeheim. Die Leistungen sind individuell auf die pflegebedürftige Person zugeschnitten.

Damit dem Wunsch des Patienten, solange wie möglich zu Hause wohnen zu bleiben, entsprochen werden kann, empfiehlt sich die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Zudem ist es Angehörigen möglich, sich für die Zeit der Pflege von ihrer Arbeit freistellen zu lassen und dabei sozial abgesichert zu sein. Finanzielle Nachteile entstehen ihnen dabei nicht.

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Wird es dennoch notwendig, die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim unterzubringen, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Wie hoch die anteilige Finanzierung ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab. Der Eigenanteil muss durch die pflegebedürftige Person selbst aufgebracht werden. Die Angehörigen werden nur in die Pflicht genommen, wenn deren Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.

Reicht das Einkommen der pflegebedürftigen Person nicht aus, hat dieser Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Diese wird durch den Sozialhilfeträger finanziert. Der Pflegebedürftige darf ein Barvermögen von 10.000 Euro behalten. Zudem bleibt ihm sein Arbeitseinkommen bis zu einem Betrag von 25.000 Euro.

Dieser Betrag ist für die Lebensführung und für die Altersvorsorge gedacht. Wohnt der Pflegebedürftige gemeinsam mit seinem Ehepartner in einer eigenen Immobilie, so zählt auch diese zum Schonvermögen – vorausgesetzt, sie gilt als angemessen.

Fazit

Der richtige Zeitpunkt für ein Pflegeheim ist gekommen, wenn der Pflegebedürftige zu Hause nicht mehr versorgt werden kann, weil sich der gesundheitliche Zustand stark verschlechtert hat. Zudem ist auch die drohende Vereinsamung ein Grund für die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Ist die Angst vor einem Pflegeheim groß und der Pflegebedürftige fühlt sich abgeschoben, gibt es Alternativen wie beispielsweise eine Pflege-WG oder das betreute Wohnen. Erkundigen Sie sich bei den Sozialträgern und Wohlfahrtsverbänden, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.

Gleich, für welche Art der Pflege und des Wohnens Sie sich entscheiden, erhalten Sie Gelder durch die Pflegeversicherung sowie Sachleistungen. Wie hoch und in welcher Form die Unterstützungen ausfallen, hängt vom Pflegegrad ab.