Pflegearten bei Senioren – welche gibt es?

In Deutschland leben fast 6 Millionen pflegebedürftige Menschen. Foto: © Kzenon /stock adobe

5,7 Millionen Menschen waren zum Ende des Jahres 2023 pflegebedürftig. Tendenz steigend. Wie können diese Personen würdevoll versorgt werden? Welche Pflegearten für Senioren gibt es und welche kommen für ihre Angehörigen infrage?

Um dies zu entscheiden, beantworten Sie für sich zunächst einige Fragen:

  • Wie viel Pflege braucht Ihr Angehöriger?
  • Welche Pflegedienste können Sie selbst übernehmen?
  • Wie viel Zeit bleibt neben der Arbeit für die Pflege Ihres Angehörigen übrig?
  • Welche Pflegearten können Sie sich leisten?

Stationäre Pflege

Senioren ziehen es vor, bis zum letzten Tag in ihrem eigenen Zuhause zu leben. Doch für ein Fünftel der betagten Menschen ist dies aufgrund eines hochgradigen Pflegegrades nicht möglich. Sie sind gezwungen, in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu ziehen und ihre Wohnung aufzugeben.

Bei Krankheiten wie Demenz ist es für die Angehörigen schwierig, für die nötige Sicherheit des Senioren zu sorgen. Einmal nicht aufgepasst und schon ist der alte Mensch auf dem Weg zur Arbeit – weil er das fast fünfzig Jahre lang so gemacht hat.

An einem anderen Tag kocht er sich etwas zu essen. Das Fleisch verkohlt, weil der Senior vergaß, dass da ein Schnitzel in der Pfanne brutzelt. Das Risiko, dass Menschen zu Schaden kommen, ist zu groß. Für diesen Mann eignet sich eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, da er nicht mehr in der Lage ist, allein und sicher in der Wohnung zu leben.

Oft ist der Umzug in einem hohen Alter notwendig. Die Pflegestatistik 2021 besagt, dass 72 Prozent der in vollstationären Einrichtungen untergebrachten Senioren älter als 80 Jahre alt sind.

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)

Die teilstationäre Pflege richtet sich an Senioren, die entweder tagsüber oder nachts Unterstützung und Betreuung benötigen. In der Tagespflege kümmern sich Pflegekräfte tagsüber um die alten Menschen mit Pflegebedarf. Dadurch ist es den Angehörigen möglich, weiterhin ihrer Arbeit nachzugehen. Andere Senioren brauchen nachts eine intensive Betreuung, die durch die Nachtpflege gesichert ist.

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Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf haben Anrecht auf eine Kurzzeitpflege. Geregelt ist dies im § 42 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Voraussetzung ist, dass eine häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit nicht möglich ist oder diese nicht ausreicht.

Für diesen Zeitraum können Sie den pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend stationär in eine Pflegeeinrichtung geben. Bis zum Juli 2025 übernimmt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege Kosten von maximal 1.854 Euro pro Jahr.

Achtung: Ab Juli 2025 gilt für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein „Gemeinsamer Jahresbetrag“ von bis zu 3.539 Euro. Dieser ist flexibel für beide Leistungen nutzbar.

Verhinderungspflege

Sind Sie am Ende Ihrer Kräfte und die Pflege Ihres Angehörigen überfordert Sie zunehmend? Dann brauchen Sie eine Pause. Doch wer kümmert sich um den Senior?

Sind Sie als pflegende Person aus persönlichen Gründen wie Urlaub oder Krankheit verhindert, greift die Verhinderungspflege – vorausgesetzt der zu pflegende Senior besitzt den Pflegegrad vier oder fünf. Die Pflegekasse übernimmt in dieser Zeit die Kosten für eine Ersatzpflegekraft.

Sie ermöglicht es, dass Angehörige eine Auszeit von der Pflege des Seniors nehmen können. Dies kann für einige Stunden sein oder auch für mehrere Tage – längstens jedoch für sechs Wochen pro Jahr.

Die Ersatzpflege soll im Zuhause des Pflegebedürftigen erfolgen. Möglich ist jedoch auch die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Diese Regelung gilt bis zum Juli 2025. Maximal übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von 1.685 Euro. Danach gelten acht Wochen als Höchstdauer für die Verhinderungspflege sowie der Gemeinsame Jahresbetrag für die Kurz- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro.

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Pflegeart Höchstbetrag bis Juli 2025 Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025
Kurzzeitpflege 1.685 Euro 3.539 Euro
Langzeitpflege 1.685 Euro

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen eignet sich für Senioren, die bei bestimmten Tätigkeiten Unterstützung benötigen, jedoch sonst ein selbstständiges Leben führen können. Sie erhalten bei dieser Pflegeart Unterstützung nach Bedarf.

Die Kosten für das Betreute Wohnen setzen sich zusammen aus der Miete und den Nebenkosten. Hinzu kommt eine Betreuungspauschale, die Grundleistungen ebenso enthält wie einen bestimmten Betrag für die Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen. Daneben muss der Senior für persönlich gebuchte Zusatzleistungen aufkommen.

Die Gesamtkosten sind oft zu hoch, insbesondere wenn die Rente gering ausfällt. Senioren, die sich die Aufwendungen nicht leisten können, haben die Möglichkeit, Wohngeld oder einen Mietzuschuss zu beantragen.

Haben die Senioren einen Pflegegrad, können sie für festgeschriebene Betreuungs- und Hilfeleistungen einen Entlastungsbetrag erhalten. Dieser unterstützt die Senioren bei der Finanzierung des Betreuten Wohnens.

24-Stunden-Betreuung zu Hause

Die 24 Stunden Pflege eignet sich für pflegebedürftige Senioren, die eigentlich einer vollstationären Pflege bedürfen. Möchten sich diese jedoch nicht von ihren Angehörigen und ihrem Zuhause trennen, ist dies eine geeignete Pflegeart für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Hospiz- und Palliativpflege

Die Hospiz- und Palliativpflege richtet sich an Menschen, die aufgrund einer schweren Erkrankung dem Tod nahe sind. Bis zu ihrem Lebensende versuchen die Mitarbeiter im Hospiz diesen Menschen die bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten. Zudem erhalten die alten und kranken Senioren eine würdevolle Sterbebegleitung.

Fazit

Kommen Menschen in die Jahre, kann selbst die eigene Körperpflege zum Problem werden. Die Senioren brauchen Unterstützung. Ob und welche Hilfe sie zu Hause erhalten können oder eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist, hängt vom Pflegegrad und anderen persönlichen Gegebenheiten ab.

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